SIEC-TEST

Themenübersicht

Gemäss geltendem Kartellgesetz kann ein Zusammenschluss dann untersagt oder mit Auflagen und Bedingungen zugelassen werden, wenn er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, die zudem den wirksamen Wettbewerb zu beseitigen vermag (Doppelkriterium; sog. qualifizierte Marktbeherrschung). Die geltende Zusammenschlusskontrolle verlangt somit für staatliche Eingriffe monopolähnliche Konstellationen.

Für die laufende KG-Revision hat der Bundesrat vorgeschlagen, von diesem permissiven Test auf den sog. SIEC-Test („Significant Impediment to Effective Competition“) zu wechseln. Gemäss diesem, u.a. in der EU angewandten, Test ist ein Zusammenschluss zu untersagen oder unter Auflagen und Bedingungen zuzulassen, wenn der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs führt, die nicht durch Effizienzgewinne kompensiert wird.

 

Debating Competition Dinner

Am 17. Oktober 2012 fand im Haus zum Rüden das 2nd Debating Competition Dinner mit dem Titel "Der SIEC-Test im Schweizer Kartellrecht - Fusionskontrolle: Was ändert sich?" statt. Die Herren Prof. Dr. Stefan Bühler (Professor für Angewandte Mikroökonomik an der Universität St. Gallen und WEKO-Vizepräsident) und RA Dr. Reto A. Heizmann (Oberassistent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich) hielten die beiden Impulsreferate im Rahmen eines dreigängigen Abendessens. Die Veranstaltung wurde von Frau Dr. Andrea Graber (Debating Competition) moderiert.

Herr Prof. Bühler hat die Vorteile des SIEC-Tests betont und für dessen Einführung votiert. Herr Dr. Heizmann hat sich demgegenüber für die Beibehaltung des bisherigen Regimes ausgesprochen.

 

Literatur

Einen Einstieg in das Thema bietet der folgende Artikel:

  • Heizmann Reto A./Togni Lorenzo, Neuregelung der Zusammenschlusskontrolle, in: Zäch Roger/Weber Rolf H. /Heinemann Andreas (Hrsg.), Revision des Kartellgesetzes, Kritische Würdigung der Botschaft 2012 durch Zürcher Kartellrechtler, Zürich/St. Gallen 2012, S. 105-135.

Weiteres Material:

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ART. 7A E-KG