HAUSDURCHSUCHUNG UND EINVERNAHME
Themenübersicht
Mit der am 1. April 2004 in Kraft getretenen Revision des Kartellgesetzes wurde mit der Veränderung des Art. 42 KG die bis zu diesem Zeitpunkt fehlende gesetzliche Grundlage zur Durchführung von Hausdurchsuchungen geschaffen. Als Zwangs- und Untersuchungsmittel dienen Hausdurchsuchungen dem Auffinden und Sicherstellen von Beweismittel mittels Beschlagnahme. Zudem pflegen die Wettbewerbsbehörden praxisgemäss im Zuge von Hausdurchsuchungen bereits erste Einvernahmen durchzuführen.
Aufgrund der Charakteristika von Zwangsmassnahmen stellen Hausdurchsuchungen schwere Eingriffe in die Grundrechte dar, indem sie in die Privat- und Geheimsphäre der Unternehmen und deren Beschäftigten eingreifen und den Geschäftsbetrieb weitreichend beeinträchtigen. Für die Beschäftigten stellen gerade die im Zuge von Hausdurchsuchungen durchgeführten Einvernahmen oftmals eine hohe Belastung dar. Nicht zu vergessen ist sodann, dass die Reputation eines Unternehmens bereits aufgrund der öffentlichen Bekanntgabe der Durchführung einer Hausdurchsuchung empfindlich getroffen werden kann.
Hausdurchsuchungen gehören jedenfalls nun seit mehr als 10 Jahren zum alltäglichen Repertoire der WEKO bei der Untersuchung von Wettbewerbsbeschränkungen. Die WEKO bewegt sich dabei stets in einem Spannungsfeld zwischen Untersuchungsinteresse und der Wahrung der Grund- und Verfahrensrechte. In Anbetracht der jüngeren Gerichtsentscheide hat gerade das Letztere unlängst wieder an Aktualität gewonnen, und es fragt sich, ob angesichts der schweren Grundrechtseingriffe und den hohen Anforderungen an Verfahren mit Strafcharakter nicht der Verfahrensschutz für die Betroffenen verbessert werden müsste.
Debating Competition Dinner
Am 11. Juni 2015 fand das 10th Debating Competition Dinner im Zunfthaus zur Saffran in Zürich statt. Das Thema der zehnten Veranstaltung lautete: "Hausdurchsuchung und Einvernahme: Herausforderungen für WEKO und Betroffene". Die beiden Impulsreferate wurden von den Herren RA Dr. Simon Bangerter, Leiter Ermittlungen Sekretariat WEKO und Thomas Nydegger, Exec. M.B.L.-HSG, Senior Legal Counsel Swatch Group, im Rahmen eines dreigängigen Abendessens gehalten. Die Veranstaltung wurden von Herrn Dr. Oliver Kaufmann (Debating Competition) moderiert.
Herr Bangerter hat anhand eines fiktiven, aber in wesentlichen Aspekten an reale Fälle angelehnten Beispiels die Hürden beleuchtet, welche die Behörden vor und während einer Hausdurchsuchung zu überwinden haben, um eine "rekurssichere" Aktion durchzuführen. Herr Nydegger hat demgegenüber unter Bezugnahme auf das Beispiel von Herrn Bangerter aufgezeigt, welche Herausforderungen sich aus Sicht der Unternehmen stellen und wo Hausdurchsuchungen aus Sicht des Verfahrens- und Verfassungsrechts kritisch zu betrachten sind.
Literatur
Einen Einstieg in das Thema bietet der folgende Artikel:
Schaller Olivier/Bangerter Simon, Gedanken zum Ablauf kartellrechtlicher Hausdurchsuchungen, Aktuelle Juristische Praxis 2005, S. 1221-1238, S. 1226 (HTML via Swisslex).
Weiteres Material:
Bangerter Simon, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme im Wettbewerbsrecht unter vergleichender Berücksichtigung der StPO, Band 176, Diss. Zürich, Zürich/Basel/Genf 2014, S. 224-226.
Schweizerische Wettbewerbskommission, Merkblatt zur Vorgehensweise bei Hausdurchsuchungen, Version 2, 6. April 2011 (PDF).
Sommer Patrick/Raemy Alain, Rechtliche Fragen bei Hausdurchsuchungen im Rahmen des Schweizer Kartellrechts, sic! 2004, S. 758 ff. (HTML via Swisslex).