VERTIKALABREDEN

Themenübersicht

Vertikale Wettbewerbsabreden sind Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen. Bei der Festsetzung von Mindest- oder Festpreisen und bei gebietsabschottenden Klauseln in vertikalen Vertriebsverhältnissen wird gemäss geltendem Kartellrecht die Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs vermutet (sog. harte Vertikalabreden). Dadurch sollen Preisbindungen und Abschottungen des schweizerischen Marktes verhindert und der Intrabrand-Wettbewerb gefördert werden. Liegt eine harte Vertikalabrede vor, so erfolgt stets die Prüfung im Einzelfall durch die Wettbewerbsbehörden. Dabei wird gestützt auf ökonomische Analysen eine Abwägung von wettbewerbsschädlichen und effizienzsteigernden Wirkungen vorgenommen.

Vertikale Vereinbarungen können für die beteiligten Unternehmen effizienzsteigernd wirken, indem eine bessere Koordinierung innerhalb einer Produktions- oder Vertriebskette ermöglicht wird. Transaktions- und Distributionskosten können reduziert, Umsätze und Investitionen der beteiligten Unternehmen optimiert werden. In der Wettbewerbsökonomie sind diese Möglichkeiten auch für harte Vertikalabreden anerkannt.

Die gescheiterte Revision des Kartellgesetzes und jüngste Entscheide aus der Gerichtspraxis lassen die Tendenz erkennen, dass sich die Schweiz im Bereich von harten Vertikalabreden hin zu einer restriktiveren Praxis bewegt und so eine möglicherweise innovationshemmende Regulierung für Unternehmen schafft. Dadurch wird mitunter ein Anreiz für die vertikale Integration ganzer Branchen gesetzt. Vor diesem Hintergrund juristischer und ökonomischer Theorien bildet die Entwicklung von Vertikalabreden im Kartellrecht ein Spannungsfeld mit interdisziplinären Lösungsansätzen.

 

Debating Competition Dinner

Das neunte Debating Competition Dinner fand am 12. Februar 2015 in Zürich statt. Das Thema lautete: "Vertikalabreden: Ökonomische Effizienz vs. juristische Regulierung". Die Impulsreferate wurden gehalten von den Herren Prof. Dr. Patrik Ducrey (Stv. Direktor des Sekretariates der Wettbewerbskommission), sowie von Dr. Samuel Rutz (Vizedirektor von Avenir Suisse und ehemaliger Chefökonom des Sekretariates der Wettbewerbskommission). Die Veranstaltung wurde von Herrn Dr. Fabio Babey (Debating Competition / IXAR Legal AG) moderiert.

Die Referenten haben sich freundlicherweise bereit erklärt, Thesenpapiere zu ihren Impulsreferaten zum Download zur Verfügung zu stellen.

 

Literatur

Die folgenden Beiträge bieten eine umfassende Übersicht über die wesentlichen Aspekte der Diskussion um die Regulierung von Vertikalabreden:

  • Urteil B-506/2010 des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2013 i.S. Gaba International AG gegen Wettbewerbskommission WEKO (PDF)

  • Evaluation gemäss Art. 59a KG Synthesebericht der Evaluationsgruppe Kartellgesetz.

  • Unternehmen im Wettbewerb, Evaluation des Kartellgesetzes, Economiesuisse.

Zurück
Zurück

HAUSDURCHSUCHUNG UND EINVERNAHME

Weiter
Weiter

MARKTABGRENZUNG